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Frauen mit Kind heiraten

 

Bei einer Frau mit Kind die sie in Deutschland heiraten wollen ist unbedingt darauf zu achten das die Mutter des Kindes die Erklärung vom Kindesvater hat das dieser damit einverstanden ist das das Kind seinen neuen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat das Schreiben ist vom Notar zu beglaubigen und mit einer Apostille zu versehen dieses müssen Sie dann in Deutschland von einem anerkannten Übersetzungsbüro übersetzen lassen .
Dabei ist auch zu beachten das die beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung versehen mit einer Apostille zu erbringen ist beides muss dann in Deutschland von einem anerkannten Übersetzungsbüro übersetzt werden.
Bitte denken Sie auch immer an die Krankenversicherung für die ganze Zeit denn von Osteuropa eine Krankenversicherung zu machen ist immer wesentlich günstiger als in Westeuropa also Deutschland.
Infos wie und wo bekomme ich eine Apostille

 

Russische Urkunden:
 
In Russland sind folgende Stellen zur Erteilung von Apostillen ermächtigt:
Das Ministerium der Justiz der RF erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organisationen und Einrichtungen ausgehen, die dem Justizministerium direkt unterstellt sind.
Das Ministerium der Justiz der zur RF gehörenden Republiken, die Justizorgane der Regionen, Gebiete, autonomer Gebilde, sowie der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf Dokumente, die von ihnen direkt unterstellten Organen und Einrichtungen der Justiz sowie den entsprechenden gerichtlichen Organen der Republik, der Region, des Gebiets, des Bezirks, der Stadt ausgehen, und auf Kopien anderer Dokumente, die ebendort notariell beurkundet wurden.
Die Standesämter der zur RF gehörenden Republiken, die standesamtlichen Organe der Regions-, Gebiets- und Bezirkszentren, der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf standesamtliche Urkunden, die direkt von diesen Organen und von ihnen unterstellten standesamtlichen Einrichtungen ausgehen.
Die Abteilung für Dokumentation und Auskünfte des Archivkomitees der RF erteilt Apostillen bei Dokumenten, die die zentralen staatlichen Archive Russlands ausgeben.
Die Archivorgane der autonomen Gebilde, die Archivabteilungen der Regionen und Gebiete erteilen Apostillen auf Dokumente, die die ihnen unterstellten Archive ausgeben.
Die Verwaltung für die Angelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft der RF erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organen der Staatsanwaltschaft ausgegebenen werden.
 

Die legale Einreise des Kindes Ihrer Frau
Bürger der Russischen Föderation benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Erst nach der legalen Einreise nach Deutschland wird die Aufenthaltsgenehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort ausgestellt. Das Visum, welches den Nachzug von Familienangehörigen erlaubt, bekommt das Kind Ihrer Frau nachdem ein "Antrag auf Familienzusammenführung" bei der Deutschen Botschaft gestellt wurde. Dieser Antrag kann ausschliesslich von der Mutter des Kindes gestellt werden, es sei denn, Sie haben das Kind nach deutschem Recht adoptiert. Da dieses jedoch ohne vorherige Einreise des Kindes nahezu unmöglich ist, beschreiben wir Ihnen zunächst den Weg zum "Visum zur Familienzusammenführung".
Den Antrag für ein "Visum zur Familienzusammenführung" kann Ihre Frau auch ohne Ihre persönliche Mithilfe bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Russland abgeben. Die Ausgabe des Visum ist abhängig von der Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland. Beachten Sie, dass es hier zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Sie sollten das Visum daher frühzeitig bei der Visastelle der Deutschen Botschaft beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zur Sicherheit lassen Sie sich aber bitte einen Laufzettel mit einer Auflistung aller erforderlichen Dokumente in der Visastelle der Deutschen Botschaft geben. Dort bekommen Sie auch die auszufüllenden Formulare ausgehändigt oder Sie können sich den Visumsantrag direkt hier downloaden. Der Laufzettel scheint notwendig, da in uns bekannten Fällen die erforderlichen Dokumente voneinander abwichen. In einigen Fällen wurde nach der Geburt versäumt das Kind in den Pass der Mutter eintragen zu lassen, bitte holen Sie das gegebenenfalls nach.
Den internationalen Reisepass und den Inlandspass mit der Propiska des Antragsstellers (i. d. R. Ihre Frau). Zusätzlich zwei Kopien der Hauptseite des internationalen Reisepasses sowie der Seite mit der Eintragung des Kindes.
Drei Ausführungen des Antragsformulars für das Visum mit eingeklebtem Passfoto. Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden und eigenhändig vom Antragssteller unterschrieben sein. Das Antragformular bekommen Sie an der Pforte zur Visastelle der deutschen Botschaft von den Mitarbeitern ausgehändigt oder hier downloaden.
Die Visagebühr in russischer Währung. (Die Visagebühren entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Russischen Botschaft.)
drei Kopien der legalisierten Geburtsurkunde des Kindes, sowie drei Übersetzungen der legalisierten Urkunde.
drei Kopien der notariell beglaubigten Erlaubnis des leiblichen Vaters des Kindes, aus der hervorgeht, dass dieser gegen einen dauerhaften Aufenthalt des Kindes nichts einzuwenden hat, sowie drei Übersetzungen.
Nachdem der Antrag von der Visastelle angenommen wurde, wird er mit der diplomatischen Post zum Bundesverwaltungsamt nach Köln geschickt (dauert etwa zwei bis drei Wochen). Sie können jedoch gegen einen Aufpreis die Unterlagen faxen lassen. Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland wird über den Eingang des Antrages informiert und kann nun der Erteilung des Visum zustimmen. Den Fortgang beim Bundesverwaltungsamt können Sie unter Angabe der Daten des Antragstellers telefonisch abfragen. Telefonnummern und Adressen finden Sie im Anhang.
Nachdem die Ausländerbehörde die Einwilligung an die Visastelle der Deutschen Botschaft gefaxt hat, wird Ihre Ehefrau telefonisch informiert, dass das Visum zur Abholung bereitliegt. Das Kind kann nun legal nach Deutschland einreisen.
Während einem Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers das Visum nicht verweigert wird, muss bei einem Kind sichergestellt werden, dass es nicht wegen unzureichender Mittel zum Sozialfall wird. Sie müssen der Ausländerbehörde daher ausreichendem Wohnraum belegen und sicherstellen, dass der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist. Zusätzlich wird in einer notariellen Verpflichtungserklärung (AuslG §§ 82-84) festgelegt, dass Sie sich unter Pfändbarkeit Ihres persönlichen Vermögens bereit erklären, für den Unterhalt des Kindes bis zum Ende seiner Ausbildung, höchstens aber bis zum 27. Lebensjahr, aufzukommen. Siehe auch: Ausländergesetz §17.
 

Anmeldung, Aufenthaltserlaubnis & Co.
Es scheint als würde die Bürokratie nie enden. Nach dem Antrag auf Familienzusammenführung wurde Ihrer Frau ein Einreisevisum für 90 Tage erteilt. Nachdem Sie nun endgültig in Deutschland zusammen leben können, sollten Sie noch kurzfristig ein paar Kleinigkeiten erledigen um Ihrer Frau den Eintritt in die neue Welt zu erleichtern.
Melden Sie bitte Ihre Frau möglichst schnell bei der örtlichen Meldebehörde unter Ihrer Adresse an. Hierfür benötigen Sie den Reisepass und die legalisierte Heiratsurkunde. Vielleicht nutzen Sie gleich hier die Möglichkeit Ihre Steuerklassen zu andern, schliesslich werden Sie von jetzt an steuerlich anders eingestuft. In der nächsten Zeit wird Ihre Frau kaum mehr verdienen als Sie, wir empfehlen daher für Sie die Steuerklasse drei und für Ihre Frau die Steuerklasse fünf. Anders sollte es geschehen wenn Sie Gewerbetreibender sind. In diesem Fall bekommen Sie die Steuerklasse fünf und Ihre Frau Klasse drei. Es kann durchaus sein, dass die Meldebehörde für die Änderung der Steuerklassen eine Arbeitserlaubnis voraussetzt, in der Regel wissen die Behörden jedoch, dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wird nachdem der Aufenthaltstitel im Reisepass eingetragen wurde.
Nach der behördlichen Anmeldung gehen Sie zur Ausländerbehörde und legen die legalisierte Heiratsurkunde, den Reisepass und die Meldebescheinigung vor. Die Ausländerbehörde wird nun einen Aufenthaltstitel in den Pass des neuen Ehepartners kleben. Die Dauer der Aufenthaltsbefugnis richtet sich nach dem Ermessen des jeweiligen Beamten. Es kann sehr gut sein, dass nur eine einjährige Erlaubnis erteilt wird. Werden Sie nicht unruhig, in diesem Fall werden Sie lediglich nach Ablauf des Jahres belegen müssen, dass Sie noch verheiratet sind und zusammenleben. Hat der Beamte der Ausländerbehörde keinen Zweifel an Ihrer Loyalität, soll heissen, er schliesst eine Scheinehe aus, wird er eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erteilen. Nach Ablauf dieser dreijährigen Frist ist keine Verlängerung notwendig, die erteile Befugnis gilt jetzt als unbegrenzt.
Mit den Aufenthaltstitel können Sie nun beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen und Sie können Ihre Frau als Arbeitssuchend registrieren. Ein Gespräch bei einem Arbeitsberater wird Ihnen zusätzlich Aufschluss geben, welche Möglichkeiten im Beruf Ihres Partners in Deutschland bestehen. Der Arbeitsberater hilft Ihnen gerne mit Informationen wie Sie z.B. Diplome in Deutschland anerkennen lassen können, oder in welchen Sprachschulen ein effektiver Deutschunterricht gegeben wird. Alles weitere liegt nun in Ihren Händen und ist sicher auch davon abhängig, wie Sie Ihrer Frau bei der Suche nach Arbeit und im Umgang mit den Behörden, helfen. Wir jedenfalls, wünschen in das Glück der Tüchtigen.
Die Schritte im Überblick:
Anmeldung bei der deutschen Meldebehörde, Sie benötigen die legalisierte Heiratsurkunde und den Reisepass
Bei der Ausländerbehörde bekommen Sie nun nach Vorlage der Heiratsurkunde, dem Reisepass und der Meldebescheinigung den Aufenthaltstitel
Beantragen Sie die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt, Sie brauchen hierfür den Reisepass und eventuell die Heiratsurkunde
Melden Sie Ihre Frau als Arbeitssuchend und nehmen Sie an einem Beratungsgespräch teil

Gehen Sie zur besten Sprachschule der Stadt und ebnen Sie den Einstieg in eine neue Welt!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg

 

 

 

   

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